Creative Common Lizenz

Creative Commons (englisch, „schöpferisches Gemeingut, Allmende“) ist eine gemeinnützige Gesellschaft, die im Internet verschiedene Standard-Lizenzverträge veröffentlicht, mittels derer Autoren an ihren Werken, wie zum Beispiel Texten, Bildern, Musikstücken usw. der Öffentlichkeit Nutzungsrechte einräumen können. Anders als etwa die von der Freie-Software-Szene bekannte GPL, sind diese Lizenzen jedoch nicht auf einen einzelnen Werkstyp zugeschnitten, sondern für beliebige Werke. Ferner gibt es eine starke Abstufung der Freiheitsgrade: von Lizenzen, die sich kaum vom völligen Vorbehalt der Rechte unterscheiden, bis hin zu Lizenzen, die das Werk in die Public Domain stellen, das heißt, bei denen auf das Urheberrecht so weit wie möglich verzichtet wird.

Entwicklung

Idee, Prinzip und Konzept von Creative Commons wurden 2001 in den USA entwickelt, maßgeblich von Lawrence Lessig, Rechtsprofessor an der Stanford Law School. Den traditionellen eher restriktiven Urheberrechten wird ein Modell gegenüber gestellt, das sich an den Grundwerten von Offenheit und Teilhabe orientiert. Kreativen, Kultur- und Medienschaffenden sowie Wissenschaftlern wird damit ein Werkzeug zur Verfügung gestellt, um selbst bestimmen zu können, was sie mit ihren Werken machen und wie sie diese verwerten wollen. Mit modulartigen Lizenzen unter dem Motto „some rights reserved“ – zwischen strengem Copyright „all rights reserved“ und public domain „no rights reserved“ – können Urheber bestimmen, unter welchen rechtlichen Bedingungen sie ihre Werke veröffentlichen und weiter verwendbar machen wollen.

Im Rahmen der Initiative wurden mehrere Open-Content-Lizenzen entwickelt, die sich zunächst vor allem auf das Copyright der Vereinigten Staaten bezogen. Inzwischen werden jedoch auch auf andere Rechtssysteme zugeschnittene Lizenzen entwickelt. Der Stand der Anpassung an das deutsche Recht ist unter Creative Commons International: Germany dokumentiert; Project Lead für den deutschen Rechtsraum sind seit Februar 2007 die Europäische EDV-Akademie des Rechts und das Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes. Creative Commons Austria ist im Aufbau, ebenso Creative Commons Switzerland.

Bei der Suche nach einer passenden Lizenz für Weiterverwertung konnte man sich ursprünglich drei Entscheidungsfragen stellen lassen:

Daraus ergaben sich zwölf Lizenzmöglichkeiten. Antwortete man mit „nein“ auf die erste Frage und auf die zweite und dritte mit „ja“, so gibt man sein Werk in die Public Domain. Antwortet man auf die erste und zweite Frage mit „ja“ und auf die dritte mit „nur bei Verwendung derselben Lizenz“ erhält man etwas sehr Ähnliches zur GPL.

Die Frage nach der Nennung des Urhebers wurde mit der Version 2.0 der Lizenzen abgeschafft – die Nennung ist jetzt immer Pflicht.

 

Die Rechte-Module

Icon Kurzform Name des Moduls Erklärung (stark verkürzt)
  by Namensnennung Der Name des Autors muss genannt werden.
  nc Nicht kommerziell Das Werk darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden, womit nach EU-Recht auch der Verkauf zum Selbstkostenpreis verboten wird.
  nd Keine Bearbeitung Das Werk darf nicht verändert werden.
  sa Weitergabe unter gleichen Bedingungen Das Werk muss – auch nach Veränderungen – unter der gleichen Lizenz weitergegeben werden.

 

Die sechs aktuellen Lizenzen

Icons Kurzform Bedeutung Lizenztext
  by Namensnennung Version 3.0
    by-sa Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen
(ähnlich zur GFDL, allerdings derzeit noch inkompatibel)
Version 3.0
    by-nd Namensnennung, keine Bearbeitung Version 3.0
    by-nc Namensnennung, nicht kommerziell Version 3.0
      by-nc-sa Namensnennung, nicht kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen Version 3.0
      by-nc-nd Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung Version 3.0

Comic zur Erklärung (englisch)

 

Neuere Lizenzen

Icons Kurzform Bedeutung Lizenztext
    Sampling Plus Namensnennung, abgeleitete Werke nur in Form von Sampling oder Mashups erlaubt Version 1.0
      NonCommercial Sampling Plus Namensnennung, abgeleitete Werke nur in Form von Sampling oder Mashups erlaubt, nicht kommerziell Version 1.0
      Music Sharing Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung Version 3.0