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Die Neuauflage des ersten Filsharingprozesses kann nicht verhindert werden.
Da haben sich die Manager der MI zu früh gefreut.
Haben sie doch zuerst einen spektakulären Sieg davon getragen. Nun werden sie in der Neuverhandlung gegen Jammie Thomas höchstwarscheinlich einen satten Schuss vor den Bug bekommen.
Im Oktober 2007 befanden zwölf Geschworene die damals die damals 30 Jahre alte Amerikanerin Jammie Thomas für schuldig, über einen Kazaa-Client unter dem Benutzernamen "tereastarr" rund 1.700 Musik-Dateien verbreitet zu haben.
Damals wurde sie zur Zahlung einer Geldstrafe von 222.000 US-Dollar (damals rund 156.000 Euro) verurteilt.
Thomas und ihr Anwalt gingen damals in Berufung.
Eine überraschende Wende bekam der Fall jedoch im Mai 2008
Michael Davis, der damalige Richter beschloss den Fall neu zu verhandeln, weil er die Geschworenen offenbar falsch instruiert habe Die Klage der MI basiert dabei auf einer Kernthese, die sogenannte "Making Available"-Theorie, die von einigen Juristen aber scharf kritisiert wird.
Für eine Urheberrechtsverletzung müsse die tatsächliche Weitergabe einer Kopie nachgewiesen werden. Und in der US-Rechtsprechung gebe es weitere Präzedenzentscheidungen zu dieser Frage die Richter Davis in der Zwischenzeit zur Kenntnis genommen hat.
Die RIAA-Anwälteim wollten jedoch die Zulassung im Oktober 2008 zur Berufung verhindern.
Darüber hinaus versuchten sie einen Aufschub der Verhandlung erreichen.
Die Eingabe der RIAA hat aber nach Auffassung von Davis keine Anhaltspunkte geliefert, warum das Urteil vom Oktober 2007 nicht aufgehoben werden sollte.
Auch wenn sich bei der Neuverhandlung herausstellen sollte, dass die Anweisung der Geschworenen im Ursprungsverfahren juristisch korrekt gewesen sei, müssen sich Richter und Geschworene mit der "Making Available"-Theorie auseinandersetzen.
Denn es bleibt eine große Rechtsunsicherheit wenn das Urteil nicht aufgehoben wird, da es anderen Urteilen im gleichen Gerichtsbezirks widerspricht.
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Meine Hochachtung vor dem Richter. Der Mann beweist Rückgrat.
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