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Das wäre ja quasi so ....
... wie wenn ein Vermieter die Wohnung seiner Mieter durchsuchen müsste, ob die waffen, drogen oder andere Illegale sachen dort haben.
So sehe ich das jedenfalls, aber ich stürze Euch gleich mitten in das geschehen.
Das Landesgericht Hamburg hat einer KLage der Gema nachgegeben und der schweizer Firma Rapidshare AG untersagt 5000 Musiktitel zu veröffentlichen.
Hier muss man allerdings anmerken das Rapidshare diese nicht selbst veröffentlicht sondern ausschließlich freien webspace zum Datenaustausch zur Verfügung stellt.
Die Songs stammen daher von, ich nenne sie mal "Mietern".
Aber lest selber auf Heise: Gericht: Sharehoster muss Veröffentlichung von Musik unterbinden
Den letzten Absatz dieses Artikels will ich aber hier noch hervor heben:
"Allerdings hatte auch das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg in einem Verfahren wegen der Verbreitung von Software im vergangenen Jahr die Auffassung vertreten, Sharehoster dürften nicht nur reaktiv tätig sein. Die von Rapidshare ergriffenen vorbeugenden Maßnahmen hatte das OLG dabei als nicht ausreichend bezeichnet. Rapidshare müsse es vielmehr ermöglichen, künftige Urheberrechtsverletzungen vollständig zu unterbinden oder zumindest "Wiederholungstäter" zu identifizieren. Die strengen Hamburger Richter machten ihre Ansicht deutlich, das Geschäftsmodell von Rapidshare habe "nicht den Schutz der Rechtsordnung verdient"."



