Auch wenn es „nur“ ein Tschechischer Entwurf ist zeigt es doch in welche Richtung es führt.
Ich zeige mal hier auf wie es in Deutschland in manchen Fällen so üblich ist.
Beispiel 1.
Ist es doch bei unserer hiesigen Verwertungsgesellschaft (nennen wir sie VG-X)so:
Wenn ich ein Werk anmelden will,muss ich dazu ein Formular ausfüllen ,wer wann,was,wo zu diesen Stück beigetragen hat.Dieses Stück Papier reich ich dann ein und bezahle einen Jährlichen Obulus für den Verwaltungsaufwand.So...Um kurz mal klarzustellen ,die VG-X ist nur für die Verteilung/Verwaltung der Tantiemen/Einnahmen zuständig,nicht aber für das Urheberrecht.Im folgendem Fall geht die VG-X davon aus das ich der Urheber bin und die Werke nicht einfach abgekupfert/geklaut sind.Beispiel gefällig? Bushido!
Das ist jetzt der Ideale Fall unserer im Grundgesetz verankerten „Unschuldsvermutung“
Beispiel 2.
Eine Blumenladenbesitzerin (nennen wir sie Frl.Y) spielt in ihrem Laden nur Lizenzfreie Musik.Eines Tages taucht ein Mann der VG-X auf und fordert Frl.Y auf ,Gebühren zu bezahlen, wenn nicht gar nach zu bezahlen,denn der Mann hört Musik in dem Laden,ergo ist es eine Öffentliche Aufführung die zu Berappen ist.Der freundliche Mann der VG-X kann in diesem Fall nicht beweisen das diese Werke bei seiner Gesellschaft angemeldet sind und das braucht er auch nicht ,denn Frl. Y hat die Pflicht nachzuweisen das diese Lieder frei aufgeführt werden dürfen.Dazu muss sie beweisen können wer,wann,was,wo zu diesen Stücken beigetragen hat.Einen Auszug,vielleicht ein Screenshot von z.B. Musixxbox reicht hier nicht aus.Obwohl es für die VG-X ein Leichtes wäre in ihrer Datenbank nach den folgenden Künstlern zu suchen (meine Logik sagt mir:sind die Künstler nicht in dieser Datenbank aufgeführt ,müssen auch keine Gebühren eingezogen werden) ,muss Frl. Y von jedem Lied das sie spielt einen Nachweis über den Urheber und die Lizenz bringen.Da die mit einem erheblichen Aufwand verbunden und so gut wie unmöglich ist muss das arme Frl. Vermutlich noch Gebühren nachbezahlen.Das nennt sich dann „Anfangsverdacht“
Was hat das jetzt alles mit diesem Gesetzesentwurf zu tun?Angenommen Frl.Y mailt mich an wegen eines meiner Lieder ,wie soll ich beweisen das dieses Werk auch wirklich von mir ist?!Wenn ich ein Stück fertig gestellt habe müsste ich das sofort Notariell beglaubigen lassen.Das ist aber Teuer ,und da ich nichts mit meinen Liedern verdiene kann ich mir das nicht leisten.Eine Möglichkeit wäre auch mir selber eine Brief zu schreiben,eine CD mit meinen Songs beizulegen und das per eigenhändiges Einschreiben mir selber schicken zu lassen......ich kann aber der werten Frau nicht meinen einzigen Beweis zukommen lassen der bestätigen kann das ich der Rechteinhaber bin. Außerdem ist die Methode eine Rechtliche Grauzone und meines Wissens nach noch nie Gerichtlich bestätigt worden.
Hier wird den Verwertungsgesellschaften in die Finger gespielt um erstens mal mögliche Konkurenz fernzuhalten und zweitens, Künstler wieder in ihren Fängen zu bekommen..Denn auch wenn diese kleinen Musiker nichts an Tantiemen einbringen, müssen sie doch einen Mitgliedsbeitrag zahlen, Kleinvieh macht bekanntlich auch Misst.
Und da haben wir den großen Schwachpunkt einer freien Lizenz.Denn auch wenn die VG-X nicht für das Urheberrecht zuständig ist ,ist das Datum an dem ich meine Werke anmelde Rechtlich anerkannt und kann auch als Beweis dienen.Ein Datum auf Musixxbox ,Jamendo und Co ,an dem ich meine Lieder hochgeladen hab zählt da nicht.Um dieser „Beweispflicht“,und da bin ich mir sicher das diese kommen wird, vorzubeugen , würde ich mir wünschen das z.B. der Creative Commons Verein mir eine Möglichkeit bietet meine Werke „richtig“ anmelden zu können,mit Namen,Wohnort und was sonst noch dazugehört ,und einer Datenbank an der man nachvollziehen kann wer da angemeldet ist.So hätte die hochladerei geschützter Musik auf Jamendo endlich mal ein Ende,die Blumenladenbesitzerin könnte der Gema beweisen was sie da spielt und ich hätte eine Möglichkeit mich gegen Lizenzverstöße zu wehren.
Schuldvermutung/ Unschuldsbeweiss
Auch wenn es „nur“ ein Tschechischer Entwurf ist zeigt es doch in welche Richtung es führt.
Ich zeige mal hier auf wie es in Deutschland in manchen Fällen so üblich ist.
Beispiel 1.
Ist es doch bei unserer hiesigen Verwertungsgesellschaft (nennen wir sie VG-X)so:
Wenn ich ein Werk anmelden will,muss ich dazu ein Formular ausfüllen ,wer wann,was,wo zu diesen Stück beigetragen hat.Dieses Stück Papier reich ich dann ein und bezahle einen Jährlichen Obulus für den Verwaltungsaufwand.So...Um kurz mal klarzustellen ,die VG-X ist nur für die Verteilung/Verwaltung der Tantiemen/Einnahmen zuständig,nicht aber für das Urheberrecht.Im folgendem Fall geht die VG-X davon aus das ich der Urheber bin und die Werke nicht einfach abgekupfert/geklaut sind.Beispiel gefällig? Bushido!
Das ist jetzt der Ideale Fall unserer im Grundgesetz verankerten „Unschuldsvermutung“
Beispiel 2.
Eine Blumenladenbesitzerin (nennen wir sie Frl.Y) spielt in ihrem Laden nur Lizenzfreie Musik.Eines Tages taucht ein Mann der VG-X auf und fordert Frl.Y auf ,Gebühren zu bezahlen, wenn nicht gar nach zu bezahlen,denn der Mann hört Musik in dem Laden,ergo ist es eine Öffentliche Aufführung die zu Berappen ist.Der freundliche Mann der VG-X kann in diesem Fall nicht beweisen das diese Werke bei seiner Gesellschaft angemeldet sind und das braucht er auch nicht ,denn Frl. Y hat die Pflicht nachzuweisen das diese Lieder frei aufgeführt werden dürfen.Dazu muss sie beweisen können wer,wann,was,wo zu diesen Stücken beigetragen hat.Einen Auszug,vielleicht ein Screenshot von z.B. Musixxbox reicht hier nicht aus.Obwohl es für die VG-X ein Leichtes wäre in ihrer Datenbank nach den folgenden Künstlern zu suchen (meine Logik sagt mir:sind die Künstler nicht in dieser Datenbank aufgeführt ,müssen auch keine Gebühren eingezogen werden) ,muss Frl. Y von jedem Lied das sie spielt einen Nachweis über den Urheber und die Lizenz bringen.Da die mit einem erheblichen Aufwand verbunden und so gut wie unmöglich ist muss das arme Frl. Vermutlich noch Gebühren nachbezahlen.Das nennt sich dann „Anfangsverdacht“
Was hat das jetzt alles mit diesem Gesetzesentwurf zu tun?Angenommen Frl.Y mailt mich an wegen eines meiner Lieder ,wie soll ich beweisen das dieses Werk auch wirklich von mir ist?!Wenn ich ein Stück fertig gestellt habe müsste ich das sofort Notariell beglaubigen lassen.Das ist aber Teuer ,und da ich nichts mit meinen Liedern verdiene kann ich mir das nicht leisten.Eine Möglichkeit wäre auch mir selber eine Brief zu schreiben,eine CD mit meinen Songs beizulegen und das per eigenhändiges Einschreiben mir selber schicken zu lassen......ich kann aber der werten Frau nicht meinen einzigen Beweis zukommen lassen der bestätigen kann das ich der Rechteinhaber bin. Außerdem ist die Methode eine Rechtliche Grauzone und meines Wissens nach noch nie Gerichtlich bestätigt worden.
Hier wird den Verwertungsgesellschaften in die Finger gespielt um erstens mal mögliche Konkurenz fernzuhalten und zweitens, Künstler wieder in ihren Fängen zu bekommen..Denn auch wenn diese kleinen Musiker nichts an Tantiemen einbringen, müssen sie doch einen Mitgliedsbeitrag zahlen, Kleinvieh macht bekanntlich auch Misst.
Und da haben wir den großen Schwachpunkt einer freien Lizenz.Denn auch wenn die VG-X nicht für das Urheberrecht zuständig ist ,ist das Datum an dem ich meine Werke anmelde Rechtlich anerkannt und kann auch als Beweis dienen.Ein Datum auf Musixxbox ,Jamendo und Co ,an dem ich meine Lieder hochgeladen hab zählt da nicht.Um dieser „Beweispflicht“,und da bin ich mir sicher das diese kommen wird, vorzubeugen , würde ich mir wünschen das z.B. der Creative Commons Verein mir eine Möglichkeit bietet meine Werke „richtig“ anmelden zu können,mit Namen,Wohnort und was sonst noch dazugehört ,und einer Datenbank an der man nachvollziehen kann wer da angemeldet ist.So hätte die hochladerei geschützter Musik auf Jamendo endlich mal ein Ende,die Blumenladenbesitzerin könnte der Gema beweisen was sie da spielt und ich hätte eine Möglichkeit mich gegen Lizenzverstöße zu wehren.