Verwaltungsfehler bei der Gema

 Die Gema hat kassiert. Und zwar auch für Musik von Nichtmitgliedern.
Das ist kein Witz!
Betroffen ist die Braunschweiger Band Jammin*inc, die ihre Musik ausschließlich unter der CC-Lizenz vertreibt.
In Deutschland gilt pauschal eine sogenannte Gema-Vermutung. 
Danach darf die GEMA erst einmal jede Aufführung und Vervielfältigung als GEMA-pflichtig ansehen.
Daher ist jede Veröffentlichung und öffentliche Vorführung von Musik der Gema zu melden. Das trifft auch zu, wenn es sich um Gemafreie Musik handelt.

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) stellte irrtümlich dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Philipps-Universität Marburg Gebühren für ein Musikstück in Rechnung, das nachweislich GEMA-frei ist.

Was ist da passiert?
Die GEMA-Rechnung kam infolge der Zwangsanmeldung des vierten OMC-Samplers "thistleblower", auf dem sich ausschließlich Creative Commons lizenzierte Musikstücke befinden.
Ein offensichtlicher Irrtum der Gema. Denn die Gema verbietet ihren Mitgliedern die Verwendung von freien Lizenzen.
Hier ist zur Informantion die Pressemitteilung des OMC

+++++
MANNOMANNOMANN
Das verflixte Urheberrecht, oder Behördenvereinsregulierungsichweissnichtwasichtuaberichtueseinfachweilsseinmusswahnsinn!
Was ist denn so schwer an der einfachen Massnahme Musik zu machen und zu veröffentlichen?

Ich vergleiche das mal mit einem öffentlichen Parkplatz.
Und wenn ich überlege kommt der Vergleich sogar weitestgehend hin.

Beispiel 1:
 Ich bin Kneipenwirt und zahle brav meine Gemapauschale. Ich habe eine Playlist und eine gewisse Auswahl an Musk für meine Gäste. Das vergleiche ich mal mit einem Anwohnerparkplatz. Ich bezahle eine monatliche Gebühr/Pauschale für ein Recht mein Auto zu parken.

Beispiel 2: Ich bin Kneipenwirt und habe eine Coverband für einen Abend in meiner Gaststätte. Ich bezahle für die Band an dem Abend die Gemagebühren für die Coverband. So weit ist das ja auch alles O.K. Das kann man dem Beispiel eines Parkautomaten vergleichen. Ich möchte auf einem öffentlichen und Gebührenpflichtigen Parkplatz parken und bezahle dafür halt eine Gebühr.
Bis dorthin ist ja auch alles so weit korrekt und nachvollziehbar.

Die Gemaversion:  ist etwas abstrus. Ich muss im Vorraus melden das ich mein Auto auf einem nicht gebührenpflichtigem Parkplatz parken möchte. Dann darf ich erst dort parken. So, nun ist die Politesse aber der Meinung, das dort ein Schild gewesen sei, und das der Parkplatz gebührenpflichtig wäre, obwohl er definitiv Entgeldfrei ist. Das bedeutet ich muss den Nachweis erbringen, das die Politesse Unrecht hat und der Parkplatz sogar im Privatbesitz ist.
Merkwürdige Welt.

Wo auch immer uns dieser Regulierungsschwachfug hinführt. 
Die Erderwärmung ist uns sicher!
Und die Vorratsdatenspeicherung!
Und nicht zu vergessen! Der morgendliche Stuhlgang! Vorrausgesetzt der Tod ist nicht schneller!
+++++

Antworten

  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • Allowed HTML tags: <a> <em> <strong> <cite> <code> <ul> <ol> <li> <dl> <dt> <dd>
  • Zeilen und Absätze werden automatisch erzeugt.

Weitere Informationen über Formatierungsoptionen

CAPTCHA
Diese Frage dient dazu festzustellen, ob Sie ein Mensch sind und um automatisierte SPAM-Beiträge zu verhindern.