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Die Woche fängt Montags an?
Am letzen Montag ist das umstrittene Gesetz der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in Kraft getreten.
Das Gesetz enthält eine Klausel in dem Rechteverwerter oder Inhaber wenn sie Urheberrechtsverletzungen feststellen, ohne den Umweg eines Strafverfahrens Kundendaten der Provider erhalten können.
Es muss allerdings eine Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß erfolgen.
Demnach ist eine gewerbliche Nutzung bei Download eines vollständigem Kinofilmes oder einem kompletten Musikalbum anzunehmen.
Ein Anwalt von DigiProtect mneldet das bei einem kompletten Album von einer für den Auskunftsanspruch erforderlichen Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß ausgegangen werden kann. Die Firma DigiProtect hat nun erstmals Gerichte zur Durchsetzung des Auskunftsanspruchs bemüht.
Es wurden vor den Landgerichten Köln und Düsseldorf einstweilige Anordnungen gegen die Deutsche Telekom AG auf Basis des neuen § 101 UrhG erwirkt.
Wenn Gerichte dieser Auslegung von "Gewerblichen" Ausmaßes folgen werden sie ebenso wie vor einiger Zeit die Staatsanwaltschaften, mit den voher üblichen Massenanzeigen konfrontiert.
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Ich sehe dem mal ganz gelassen entgegen. Nicht nur, weil ich es nicht nötig habe zu sharen. Denn es gibt eben sehr viel gute freie Musik.
Es wird bald der selbe Ermüdungseffekt eintreten der seiner Zeit bei den Staatsanwälten eingetreten ist.
Ausserdem sind die Internetuser auch nicht blöd.
Glaubt man wirklich mit solchen Massnahmen sich eine ewig währende Einnahmequelle zu sichern?
Und gibt es überhaupt seit der Erfindung des Autos noch Droschkenkutscher?
Wissen wirklich alle Kinder im Alter von 6 Jahren das es auch Pferde gibt?
Die Zypries weis es noch, aber was um Gottes Willen ist ein Browser?
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Und dazu noch etwas Hintergrundwissen
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