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Der Bundestag verwirft die Petition gegen Vorratsdatenspeicherung
Es wurde bekannt das mit einigen anderen Petitionen auch die Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung (Beschluss als PDF-Datei) verworfen wurde.
Zu dem Entschluss diese im Internet veröffentlichte Petition zu verwerfen verweist der Bundestag auf ein Schreiben des Justizministeriums.
Eine Eignung des Gesetzes durch die Verpflichtung der Anbieter von deutschen Anonymisierungsdiensten zur Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten sei gegeben. Dabei wurde auf die Möglichkeit, ausländische Dienstleister in Anspruch zu nehmen nicht eingegangen.
Der Petitionsausschus ist der Auffassung das durch deutsche Anonymisierungsdienste z.B Jondos dem Anliegen "teilweise entsprochen" worden ist. Auf die Möglichkeit, ausländische Dienstleister in Anspruch zu nehmen, wurde dabei nicht eingegangen.


