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Weblog von klagox
Laut Zypries sollen sich Ideen für geistige Eigentumsrechte im nächstem Jahr weiterentwickeln
Das Bundesministerium für Justiz http://www.bmj.bund.de/ b.z.w. unsere BundesZypries informiert in der Sache: 2009 - Europäisches Jahr der Kreativität und Innovation
Klingt irgendwie nach einem Ergebniss das in Folge eines ausschweifenden Sektempfang ausgeheckt wurde!
Wer schützt die Urheber vor einem derartigem Blösdsinn?
Der Musikplayer Zune streikt
Der Musikplayer Zune streikt
Zune-Nutzer klagen in Internetforen über einen Ausfall des Musikplayers von Microsoft. In Beiträgen auf Zuneboards, Zune.net, Zuneuser.com und Zunescene beklagen Nutzer den Ausfall der Zune-Player mit 30 GByte-Festplatte.
Nach dem selbstständigen Neustart ist das Gerät eingefroren.
Die Entwickler haben eine Erklärung veröffentlicht, wie es zum Problem kommen konnte.
Der Ausfall beruht warscheinlich auf einem Y2K9-Problem.
Ein ähnliches "Y2K"-Desaster trat zum Jahreswechsel 1999/2000 auf.
Der Uhrentreiber sei beim Umgang mit Schaltjahren für den Absturz der Player verantwortlich.
Die Neuauflage des ersten Filsharingprozesses kann nicht verhindert werden.
Da haben sich die Manager der MI zu früh gefreut.
Haben sie doch zuerst einen spektakulären Sieg davon getragen. Nun werden sie in der Neuverhandlung gegen Jammie Thomas höchstwarscheinlich einen satten Schuss vor den Bug bekommen.
Im Oktober 2007 befanden zwölf Geschworene die damals die damals 30 Jahre alte Amerikanerin Jammie Thomas für schuldig, über einen Kazaa-Client unter dem Benutzernamen "tereastarr" rund 1.700 Musik-Dateien verbreitet zu haben.
Damals wurde sie zur Zahlung einer Geldstrafe von 222.000 US-Dollar (damals rund 156.000 Euro) verurteilt.
Thomas und ihr Anwalt gingen damals in Berufung.
Eine überraschende Wende bekam der Fall jedoch im Mai 2008
O Tannenbaum wird mit neuem Text versehen
Wenn ich es in den nächsten Tagen schaffe mache ich einen neuen Track.
Da Oh Tannenbaum nie als Weihnachtslied gedacht war habe ich auch keine moralisch-christlichen Bedenken das Lied mit einem neuem Text zu versehen.
Falls sich doch jemand auf den Schlips getreten fühlt, sollte den eigenen Umgang mit dem Weihnachtsfest reflektieren!
So, hier ist schon mal vorab der Text:
Wer möchte darf schneller sein als ich :-) auch hier uppen!
O Tannenbaum, o Tannenbaum
Dezember wirste umgehaun
Dann liegst du auf dem LKW, verpackt im Netz, bedeckt mit Schnee
O Tannenbaum, o Tannenbaum
Und nun wirst du zum Weihnachtsbaum
Ne Kugel hier, ne Kerze da. Lametta dort mit Trallala
O Tannenbaum, o Tannenbaum
du bist nen schöner Weihnachtstraum
Urteil zu Nutzung von Soundsamples
Auch kleinste Tonfetzen sind geschützt, sind aber mit Einschränkung frei nutzbar. Grundsätzlich unterliegen Soundsamples,mögen sie auch noch so klein sein, dem Urheberrecht. Allerdings könne die Verwendung erlaubt sein wenn daraus ein eigenständiges Werk entstehe.
Schon kleinste Stücke aus Musikstücken genießen den vollen Schutz des Urheberrechts. Das hat der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe entschieden (Aktenzeichen I ZR 112/06, Urteil vom 20. November 2008).
Verwaltungsfehler bei der Gema
Die Gema hat kassiert. Und zwar auch für Musik von Nichtmitgliedern.
Das ist kein Witz!
Betroffen ist die Braunschweiger Band Jammin*inc, die ihre Musik ausschließlich unter der CC-Lizenz vertreibt.
In Deutschland gilt pauschal eine sogenannte Gema-Vermutung.
Danach darf die GEMA erst einmal jede Aufführung und Vervielfältigung als GEMA-pflichtig ansehen.
Daher ist jede Veröffentlichung und öffentliche Vorführung von Musik der Gema zu melden. Das trifft auch zu, wenn es sich um Gemafreie Musik handelt.
Ein neuer Standard? DECE statt DRM
Lernen die eigentlich gar nichts?
Hier lesen
Was ist bloß mit Denen los? Ich verstehe diese Art von Merkresistenz nicht. Hat Sony gar nichts gelernt aus seinem Rootkitdesaster?
Was treibt jemanden dazu so viele Fehler zu machen? Wenn ich die Frage beantworten könnte würde ich das tun.
Aber die Sache wird sich in einigen Jahren erledigt haben.
Wer Kunden für Blöd hält schaufelt sein eigenes Grab. Und wer sie dann auch noch für völlig dämlich hält, schaufelt mit dem Bagger weiter.
Verletzungen des Urheberrechts - Eine neue Entscheidung
Deutsche Gerichte entscheiden unterschiedlich in Bezug auf Urheberrechtsverletzungen.
Im Gegensatz zu den Entscheidungen bei den Gerichten in Köln und Düsseldorf, orientierte sich das Landgericht in Frankenthal an den Leitlinien deutscher Generalstaatsanwaltschaften.
Bei dem Urteil handelte es sich um ein in mehreren Versionen zum Download angebotenes Computerspiel das in einer Tauschbörse angeboten wurde.
Es könne nicht von einem Ausmaß einer gewerblichen Nutzung ausgegangen werden. Es gäbe keine Anhaltspunkte für eine Gewinnabsicht, weder seien Einahmen für gewerbliche Nutzung erkennbar.
J. Kreidler packt seine Gemaformulare wieder ein
Die Aktion gegen die Gema ist gelaufen!
Die Gema war von dieser Aktion unbeeindruckt. Akustikschnipsel die keinen Wiedererkennungswert haben fallen nicht unter das Urheberrecht. Hier die Stellungnahme der Gema
Internetprovider sollen als Hilfssherrifs für die Musikindustrie herhalten.
Internetprovider sollen als Hilfssherrifs für die Musikindustrie herhalten ?????
Haben die nichts Anderes zu tun als sich solch einen Blödsinn auszudenken? Die Vögel sollten sich doch mal lieber Gedanken um neue Geschäftsmodelle machen.
Link zu Heise
Und Hier:
Sehr viel besser find ich ja dieses hier: http://www.golem.de/0809/62382.html





