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Alesis MultiMix 16FireWire (2006 - 2008) Erster Test

Viele Spuren für wenig Geld !

Den Alesis MultiMix 16FireWire (2006 - 2008) hab ich mir ja letzte Woche bestellt.
Für sage und schreibe nicht ganz 400€ statt knapp 800€ - woher der Preis?
Er wird seit diesem Jahr nicht mehr hergestellt - im Gegensatz zu seinem USB Bruder.

Gut Profis, würden das Ding wahrscheinlich nur belächeln - und auch zurecht.
Die Drehregler sind sehr wackelig und aus Plastik. Auch scheinen sie in von der Mittelstellung aus und am ende Ihres Bereiches mehr zu reagieren als dazwischen.
Die Fader sind ok - nicht der Hit aber benutzbar.

Verwaltungsfehler bei der Gema

 Die Gema hat kassiert. Und zwar auch für Musik von Nichtmitgliedern.
Das ist kein Witz!
Betroffen ist die Braunschweiger Band Jammin*inc, die ihre Musik ausschließlich unter der CC-Lizenz vertreibt.
In Deutschland gilt pauschal eine sogenannte Gema-Vermutung. 
Danach darf die GEMA erst einmal jede Aufführung und Vervielfältigung als GEMA-pflichtig ansehen.
Daher ist jede Veröffentlichung und öffentliche Vorführung von Musik der Gema zu melden. Das trifft auch zu, wenn es sich um Gemafreie Musik handelt.

Ein neuer Standard? DECE statt DRM

Lernen die eigentlich gar nichts?

Hier lesen

Was ist bloß mit Denen los? Ich verstehe diese Art von Merkresistenz nicht. Hat Sony gar nichts gelernt aus seinem Rootkitdesaster?
Was treibt jemanden dazu so viele Fehler zu machen? Wenn ich die Frage beantworten könnte würde ich das tun.
Aber die Sache wird sich in einigen Jahren erledigt haben.
Wer Kunden für Blöd hält schaufelt sein eigenes Grab. Und wer sie dann auch noch für völlig dämlich hält, schaufelt mit dem Bagger weiter.

Verletzungen des Urheberrechts - Eine neue Entscheidung

Deutsche Gerichte entscheiden unterschiedlich in Bezug auf Urheberrechtsverletzungen.
Im Gegensatz zu den Entscheidungen bei den Gerichten in Köln und Düsseldorf, orientierte sich das Landgericht in Frankenthal an den Leitlinien deutscher Generalstaatsanwaltschaften.

Bei dem Urteil handelte es sich um ein in mehreren Versionen zum Download angebotenes Computerspiel das in einer Tauschbörse angeboten wurde.
Es könne nicht von einem Ausmaß einer gewerblichen Nutzung ausgegangen werden. Es gäbe keine Anhaltspunkte für eine Gewinnabsicht, weder seien Einahmen für gewerbliche Nutzung erkennbar.

J. Kreidler packt seine Gemaformulare wieder ein

Die Aktion gegen die Gema ist gelaufen!
Die Gema war von dieser Aktion unbeeindruckt. Akustikschnipsel die keinen Wiedererkennungswert haben fallen nicht unter das Urheberrecht. Hier die Stellungnahme der Gema

Internetprovider sollen als Hilfssherrifs für die Musikindustrie herhalten.

Internetprovider sollen als Hilfssherrifs für die Musikindustrie herhalten ?????
Haben die nichts Anderes zu tun als sich solch einen Blödsinn auszudenken? Die Vögel sollten sich doch mal lieber Gedanken um neue Geschäftsmodelle machen.

Link zu Heise

Und Hier:

Sehr viel besser find ich ja dieses hier: http://www.golem.de/0809/62382.html

PirateRadio.ch ist wieder zurück

PirateRadio.ch ist wieder online. Im neuen Kleid nach einer längeren Sendepause geht der Sender mit freier Musik wieder ins Netz.
Neu ist eine Ratingfunktion mit der die User das Radioprogramm mit gestalten können.
Auf der Webseite musik.klarmachen-zum-aendern.de ist ein Interview mit einem der beiden Machern geführt worden.

Finger weg von Chrome!

Der Google-Browser hat noch zu viele Schwachstellen! Unbedarfte Anwender sollten ihn nicht installieren!
Es ist eine weitere Schwachstelle zu den schon betsehenden aufgetaucht. Beim Speichern einer HTML-Seite mittels "Saves as" oder "Speichern als" gibt es einen Buffer Overflow bei zu langem Namen der Titelleiste respektive zu langen Title-Tags. Durch die Lücke können Angreifer beliebigen Code einschleusen und zur Ausführung bringen.

Die Woche fängt Montags an?

Am letzen Montag ist das umstrittene Gesetz der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in Kraft getreten.
Das Gesetz enthält eine Klausel in dem Rechteverwerter oder Inhaber wenn sie Urheberrechtsverletzungen feststellen, ohne den Umweg eines Strafverfahrens Kundendaten der Provider erhalten können.
Es muss allerdings eine Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß erfolgen.
Demnach ist eine gewerbliche Nutzung bei Download eines vollständigem Kinofilmes oder einem kompletten Musikalbum anzunehmen.

Webkatalog ist nun online

Nun gibt es hier auch einen Webkatalog.
Hier dürft Ihr wichtige Musikseiten eintragen.
Ich hoffe dieser Service erfreut sich grosser Beliebtheit

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